Pfarrgemeinderatswahl 2022
Am 20. März finden die nächsten Pfarrgemeinderatswahlen statt. Alle in der Pfarre wohnhaften Katholiken sind wahlberechtigt, sofern sie bis 1. Jänner 2022 das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Gewählt werden können alle Personen, die das aktive Wahlrecht besitzen, bis zum 1. Jänner 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben, gefirmt sind und sich um ein Leben aus dem Glauben bemühen. (Details dazu findet ihr auf dem Formular zur Abgabe von Kandidatenvorschlägen)
Vorschläge für geeignete Kandidaten können bis spätestens 6. Februar im Pfarrbüro abgegeben werden.